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Kunst am Bau

Nach ausgiebigen Recherchen im Grossraum Zürich wird sehr schnell ersichtlich, dass sich, zumindest bis ende der achtziger Jahre, der Grossteil der künstlerischen Beiträge im öffentlichen Raum, fast nur durch ihre Unverrückbarkeit behauptet hat.
Es sind nur selten kontextuelle Bezüge zum unmittelbaren Umfeld, geschweige den zur Architektur gesucht worden.
Man wird den Verdacht nicht los, dass die Mehrzahl der plazierten Skulpturen vor dem eigentlichen Auftrag erstellt wurden und so, unfreiwillig zum Instrumentarium des städtischen Mobiliars verkommen.

Kunst im öffentlichen Raum ist eine stadtplanerische Aufgabe, die nur räumlich erfasst und bewältigt werden kann. Dies gilt natürlich nicht nur für die Kunst, sondern für alle aussenräumlichen Eingriffe im Stadtgefüge und sei es das Aufstellen von Telefonzellen.
Diese Verantwortlichkeit wiederum kann nicht ausschliesslich dem Künstler überlassen werden.
Da scheint mir, brechen Lücken der Zuständigkeiten auf.
Wie wird Stadt geplant? Mehrheitlich wohl aus politischen und wirtschaftlichen Interessen, wo dann die Kunst auch vielmehr nur zur Beschönigung dieser Missstände beizutragen hat.
Das gleiche gilt leider auch für die privaten Investoren. Mit der Kunst wird die Architektur geschmückt, nur, dass man sie nicht täglich wechseln kann.
Ob all dieser Ungereimtheiten ist man geneigt, die tradierte Baumeisterkunst der Antike zu bewundern, wo Kunst und Architektur noch Hand in Hand gingen. Ich würde, entgegen meinen persönlichen Interessen als Künstler, zu weniger Schmuck und mehr Architektur am Bau plädieren. Eine Aufforderung an die Architekten, mit den Künstlern, bereits im Vorfeld der Planung, zusammen zu arbeiten. Eine Entwurfsstrategie, die mit Sicherheit, ganz andere Lösungen der künstlerischen Umsetzung kristallisiert.

Die Rede ist also nicht von Kunst "beim" Bau, sondern vielmehr von integrierter Kunst am Bau. Dies manifestiert sich insbesondere dadurch, dass sich die Kunst in Relation zur architektonischen Sprache und Funktion zu behaupten hat; was voraussetzt, dass sie nicht ausschliesslich als unverkennbares Markenzeichen, oder Aushängeschild, missbraucht wird.